Allgemeine Geschäftsbedingungen

Home cleaner § 1 Geltungsbereich

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Hauswirtschaftliche Dienstleistungen (im Folgenden: "AGB") gelten für sämtliche Verträge über hauswirtschaftliche Dienstleistungen von HOME cleaner. Im Folgenden: Auftragnehmer, welche von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von HOME cleaner der Auftragnehmer (im Folgenden: "Personal") in Privathaushalten (im Folgenden: "Haushalt") des Kunden (im Folgenden: "Auftraggeber") erbracht werden.

 

Home cleaner § 2 Vertragsangebote und Vertragsschluss

 

(1) Die während eines Kundenbesuchs besprochenen und von dem Auftragnehmer vorgelegten Standard-Leistungsbeschreibungen bilden neben diesen AGB die Grundlage für Angebote des Auftragnehmers. Zusätzliche schriftliche Angebote, welche die Standard-Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers modifizieren, können auf Wunsch des Auftraggebers erstellt werden.

 

(2) Das schriftliche Angebote des Auftragnehmers hält sich diese für eine Dauer von 7 Tagen gegenüber dem Angebotsempfänger gebunden.

 

Home cleaner § 3 Leistungsumfang

 

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Angebots des Auftragnehmers vorgesehenen Dienstleistungen im Segment Haushalt (sog. "hauswirtschaftliche Dienstleistungen").

 

(2) Der konkrete Leistungsinhalt, insbesondere die Häufigkeit, die Vorgehensweise und die Art der Dienstleistungen sowie deren Erbringung werden durch die Leistungsbeschreibung des Angebots (vgl. § 2 Abs. 1 dieser AGB) abschließend festgelegt.

 

Fällt ein vertraglich vereinbarter Wochentag für die Leistungserbringung auf einen Feiertag, erbringt der Auftragnehmer die Leistung auf Wunsch des Auftraggebers zu einem mit hinreichendem zeitlichen Vorlauf vorher einvernehmlich abzustimmenden Ausweichtermin.

 

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zuverlässiges Personal für die Leistungserbringung beim Auftraggeber einzusetzen und ihr Personal auftragsgerecht zu instruieren und einzuweisen.

 

(4) Wird der geleisteten Arbeitszeit durch den AG nicht unverzüglich widersprochen, so gilt diese als erbracht. Spätere Reklamationen können nicht geltend gemacht werden.

 

 

Home cleaner § 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten der Auftragnehmerin in angemessenem Umfang zu unterstützen, insbesondere der Auftragnehmer vor Erbringung von Dienstleistungen über sämtliche für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen relevante Umstände zu informieren sowie die in den nachfolgenden Absätzen vorgesehenen Mitwirkungspflichten und Unterstützungshandlungen zu erbringen.

 

(2) Der Auftraggeber gewährleistet dem Auftragnehmer sowie deren Personal Zutritt zu den Räumlichkeiten zu den vereinbarten Zeiten.

 

(3) Der Auftraggeber stellt die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel (im Folgenden: "Arbeitsgeräte und Arbeitsmittel") kostenfrei zur Verfügung.

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Arbeitsgeräte und Arbeitsmittel in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen, um das Personal der Auftragnehmerin vor Unfällen und Gesundheitsschäden zu bewahren.

 

(4) Der Auftraggeber unterrichtet den Auftragnehmer unverzüglich über sämtliche aus der Sphäre des Auftraggebers resultierenden Gefahren für das Personal des Auftragnehmers, insbesondere ansteckende Krankheiten sowie Gesundheit gefährdende Stoffe, im Haushalt des Auftraggebers.

 

(5) Schmuck und Geld sowie sonstige Wertsachen (im Folgenden: "Wertsachen") hat der Auftraggeber in abgeschlossenen und gesicherten Behältnissen zu verwahren. Für einen hinreichenden Schutz von Wertsachen ist der Auftraggeber allein verantwortlich.

 

(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vom Personal des Auftragnehmers verursachte Schäden der Auftragnehmerin unverzüglich unter Angabe sämtlicher für die Bewertung des Schadenshergangs und der Schadenshöhe verfügbarere Informationen anzuzeigen.

 

(7) Der Auftraggeber hat kein direktes arbeitsrechtliches Weisungsrecht gegenüber dem Personal der Auftragnehmerin (vgl. § 3 Abs. 3 Satz 2 dieser AGB). Das Hausrecht des Auftraggebers bleibt unberührt.

 

Home cleaner § 5 Besondere Pflichten der Auftragnehmerin

 

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die sie im Rahmen der Vertragsdurchführung über den Auftraggeber zur Kenntnis nimmt, geheim zu halten. Der Auftragnehmer wird sein Personal, soweit dieses mit vertraulichen Informationen des Auftraggebers in Berührung kommt, entsprechend verpflichten.

 

(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, offensichtlich verloren gegangene oder vergessene Gegenstände, welche sie bzw. ihr Personal anlässlich der Erbringung von Dienstleistungen in Räumlichkeiten des Auftraggebers vorfindet bzw. findet, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben bzw. diesen über einen entsprechenden Fund zu informieren.

 

Home cleaner § 6 Loyalitätspflicht und Wettbewerbsverbot

 

(1) Auftraggeber und Auftragnehmerin verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich im zumutbaren Umfang bei der Leistungserbringung unterstützen.

 

(2) Dem Auftraggeber ist es vor Ablauf von drei Monaten nach Beendigung einer Zusammenarbeit der Parteien untersagt, Personal des Auftragnehmers, welches anlässlich der Vertragsdurchführung beim Auftraggeber tätig geworden ist, abzuwerben, einzustellen oder sonst unter Umgehung des Auftragnehmers zu beschäftigen.

 

Home cleaner § 7 Haftung

 

(1) Der Auftragnehmer schließt seine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Unberührt bleibt die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

 

(2) Soweit Schäden und/oder Mängel auf einer vom Auftraggeber vorgegebenen und unzureichenden Aufgabenstellung und/oder fehlerhafter oder unzureichender Mitwirkung gemäß § 4 dieser AGB beruhen, können Ansprüche des Auftraggebers zudem unter dem Gesichtspunkt des Mitverschuldens gemäß § 254 BGB, je nach Art und Umfang des Mitverschuldens, bis zum vollständigen Ausschluss etwaiger Ansprüche, begrenzt sein.

 

(3) Eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung entfällt ferner, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers die Leistungen oder Teile der Leistungen verändern. Anspruch auf Minderung oder Kostenerstattung bei Ersatzvornahmen bestehen nicht.

 

(4) Soweit der Auftragnehmer für die Erbringung von Leistungen auf namentlich benanntes Personal zurückzugreifen hat, wird sich der Auftragnehmer im Falle einer plötzlich auftretenden Erkrankung des betreffenden Personals schnellstmöglich um Ersatz bemühen.

 

(5) Der Auftragnehmer ist Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Übrigen hat der Auftragnehmer betriebsübliche Versicherungen abgeschlossen.

 

Home cleaner § 8 Entgelt, Zahlungsbedingungen

 

(1) Das vom Auftraggeber für die Leistungen des Auftragnehmers zu zahlende Entgelt richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung, insbesondere den Festlegungen in der Leistungsbeschreibung sowie dem Inhalt des Angebots des Auftragnehmers.

 

(2) Der Auftragnehmer rechnet ihre Leistungen vorbehaltlich einer ausdrücklich abweichenden Vereinbarung der Parteien grundsätzlich monatlich im Nachhinein ab. Für die Leistungen des Auftragnehmers stellt diese eine ordnungsgemäße Rechnung. Sämtliche Rechnungen des Auftragnehmers sind sofort fällig. Die Erteilung einer Einzugsermächtigung durch den Auftraggeber ist möglich. Sämtliche Rechnungen sind spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum und ohne Abzug zahlbar.

 

(3) Sämtliche Entgelte verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe, soweit die Umsatzsteuer nicht bereits in der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot des Auftragnehmers gesondert ausgewiesen wird.

 

Home cleaner § 9 Verzug, Leistungshindernisse und höhere Gewalt

 

(1) Sofern der Auftraggeber mit der Zahlung des Entgeltes gemäß § 8 dieser AGB in Verzug gerät (zur Zahlungsfrist vgl. § 8 Abs. 2 dieser AGB), ist der Auftragnehmer neben der Geltendmachung sonstiger Verzugsschäden, insbesondere von Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, berechtigt, dem Auftraggeber für jede weitere Zahlungsaufforderung eine Bearbeitungspauschale von EUR 5,00 in Rechnung zu stellen; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Auftragnehmerin insoweit ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Für den Fall, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Einzugsermächtigung erteilt und ein Bankeinzug infolge mangelnder Kontodeckung oder fehlerhaft vom Auftraggeber mitgeteilter Kontoinformationen des Auftraggebers von der Bank des Auftraggebers zurückgewiesen wird, erstattet der Auftraggeber dem Auftragnehmer hieraus resultierende Kosten, es sei denn, der Auftraggeber hat die Zurückweisung des Bankeinzugs nicht zu vertreten; sonstige Rechte des Auftragnehmers bleiben unberührt.

 

(2) Falls der Auftragnehmer mit der Erfüllung ihrer Verpflichtung in Verzug gerät, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zu setzen.

 

(3) Kann der Auftraggeber aus in seiner Sphäre liegenden Gründen vertragsgegenständliche Leistungen im Vertragszeitraum nicht in Anspruch nehmen, hat er dies dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer wird sich in betreffenden Fällen bemühen, ihr Personal anderweitig einzusetzen. Ist dem Auftragnehmer ein gleichwertiger Einsatz des Personals nicht möglich, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das für den betreffenden Personaleinsatz vereinbarte Entgelt in Rechnung; der Auftragnehmer rechnet ersparte Aufwendungen und infolge des ersparten Personaleinsatzes etwaig anderweitig erzielte Einnahmen auf die Pflicht zur Ersatzvergütung des Auftraggebers an; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass der Auftragnehmer ein geringere oder kein Schaden entstanden ist.

 

(4) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen dem Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessene Anlaufzeit zu verschieben.

 

Home cleaner § 10 Vertragsdauer und Kündigung

 

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit (im Folgenden: "unbestimmte Vertragslaufzeit"), soweit nicht in der Leistungsbeschreibung oder im Angebot der Auftragnehmerin abweichend eine feste Vertragslaufzeit ("verbindliche Vertragslaufzeit") angegeben ist.

 

(2) Der Vertrag kann durch Kündigungsschreiben des Auftraggebers mit einer Frist von 5 Werktagen beendet werden. Die Auftragnehmerin kann durch Kündigungsschreiben einer Frist von 4 Wochen kündigen.

 

(3) Bei groben Verstößen gegen die Geschäftsbedingungen kann der Vertrag von beiden Seiten mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

 

(4) Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

(5) Jegliche Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

Home cleaner § 11 Vertragsänderungen

 

(1) Der Auftragnehmer kann den Vertrag mit dem Auftraggeber durch die Einbeziehung geänderter Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und/oder Preise ändern, wenn der Auftraggeber nicht nach Maßgabe dieses § 11 Abs. 2 bis Abs. 4 widerspricht. Der Kunde wird auf die Änderung in Textform hingewiesen. Der Hinweis muss nicht die geänderten Vertragsgrundlagen selbst enthalten; er muss jedoch mitteilen, wo die geänderten Vertragsbedingungen vom Auftraggeber in zumutbarer Weise eingesehen oder erlangt werden können.

 

(2) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei dem Hinweis auf die Änderung ausdrücklich darüber belehren, dass es als sein Einverständnis zu der Änderung gilt, wenn der Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe der Änderung schriftlich der Änderung widerspricht, wobei zur Wahrung der Frist die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs genügt.

 

(3) Widerspricht der Auftraggeber trotz Hinweis und ausdrücklicher Belehrung nicht bzw. nicht rechtzeitig, so gilt dies als Einverständnis mit der Änderung und diese tritt mit Ablauf der zwei Wochen in Kraft, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist.

 

(4) Ein Widerspruchsrecht besteht nicht, soweit die Auftragnehmerin die Preise bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes gemäß § 8 Abs. 3 dieser AGB sowie tarifvertraglicher Änderungen im Gebäudereinigerhandwerk anpasst. Hier tritt die Änderung mit Bekanntgabe in Kraft, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist.

 

Home cleaner § 12 Sonstiges

 

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Auftragnehmerin.

 

(3) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

(4) Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

 

 Stand: 3.2014

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